Ökodesignverordnung (ESPR) – Nachhaltige Produkte gesetzeskonform umsetzen

Die neue Ökodesignverordnung (EU) 2024/1781, auch Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) genannt, schafft einheitliche Vorgaben für nachhaltige Produkte auf dem europäischen Markt. Ziel ist es, die Umweltbelastung über den gesamten Lebenszyklus zu verringern – von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung. Im Gegensatz zur früheren Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) gilt die Verordnung nun für nahezu alle Produkte. Für Hersteller, Händler und Importeure bedeutet das: mehr Verantwortung, umfangreiche Dokumentationspflichten und ein klarer Fokus auf Nachhaltigkeit.

Welche Produkte sind betroffen?

Die Ökodesignverordnung gilt grundsätzlich für alle Produkte, konkrete Anforderungen werden jedoch in delegierten Rechtsakten nach und nach festgelegt. Ab 2027 wird mit ersten Anpassungen bei energieverbrauchsrelevanten Produkten – wie Elektromotoren – gerechnet. Auch Maschinenhersteller sind mittelbar betroffen, wenn ihre Anlagen Produkte wie Textilien, Stahl oder Eisen verarbeiten oder recyceln, die direkt unter die Verordnung fallen.

Eine Schlüsselrolle spielt dabei der Digitale Produktpass (DPP). Er macht Materialien, Herkunft und Umweltauswirkungen für alle Akteure der Lieferkette sichtbar – von Herstellern über Verbraucher bis hin zu Recyclingbetrieben.

Dokumentations- und Informationspflichten

Für Hersteller und Inverkehrbringer stehen umfangreiche Dokumentations- und Informationspflichten im Fokus:

  • Erstellung und Pflege einer vollständigen technischen Dokumentation

  • Angabe ökologischer Leistungsdaten (Energieverbrauch, Ressourceneffizienz, Lebensdauer)

  • Bereitstellung von Wartungs- und Reparaturanleitungen zur Verlängerung der Nutzungsdauer

  • Recycling- und Entsorgungshinweise für Verbraucher und Fachpersonal

Damit steigt der Aufwand für Technische Kommunikation erheblich – gleichzeitig bietet er Chancen für mehr Transparenz und nachhaltige Kundenbeziehungen.

Der Digitale Produktpass (DPP)

Der Digitale Produktpass ist das Herzstück der Ökodesignverordnung.
Durch eine eindeutige Kennung auf dem Produkt, beispielsweise als QR-Code oder NFC-Chip, erhalten Interessierte über digitale Endgeräte online Zugriff auf Produktdaten, die für Ihre Rolle freigegeben sind.
Je nach Rolle (z.B. Endkunden, Recycler oder die Marktaufsicht) stehen unterschiedliche Informationen bereit.
Durch den digitalen Produktpass soll sich in der EU die Wiederverwendung von vorhandenen Rohstoffen erhöhen.
Gleichzeitig sollen Endkunden auch in die Lage versetzt werden, die Umweltbelastung für ein Produkt besser einschätzen zu können.

Unsere Leistungen im Überblick

Als erfahrener Dienstleister für Technische Dokumentation und Beratung unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der neuen Anforderungen:

  • Beratung zur Ökodesignverordnung und angrenzenden EU-Richtlinien

  • Unterstützung bei der Erstellung und Bereitstellung der vollständigen Technischen Dokumentation
  • Unterstützung bei der Modularisierung der Informationen für den DPP
  • Beratung bei der Auswahl einer geeigneten Software
  • Langfristige Dokumentationsarchivierung gemäß gesetzlicher Anforderungen

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