Explosionsschutz für Geräte und Anlagen
Was Sie wissen müssen – und wie wir Sie als erfahrener Dienstleister unterstützen
Explosionsschutz ist in vielen Industriezweigen ein sicherheitsrelevantes Thema – vom Maschinenbau bis zur chemischen Industrie. Überall dort, wo explosionsfähige Gase, Dämpfe oder Stäube auftreten können, gelten strenge gesetzliche Anforderungen. Entwickler, Konstrukteure und Betreiber müssen sicherstellen, dass ihre Geräte und Anlagen den einschlägigen Richtlinien entsprechen – insbesondere der ATEX-Richtlinie.
Unsere Lösung: Beratung mit Weitblick, Sicherheit mit System
Als Dienstleister für technischen Explosionsschutz bieten wir fundierte Beratung zu allen Aspekten der relevanten ATEX-Richtlinien. Die ATEX-Binnenmarkt-Richtlinie 2014/34/EU richtet sich an Hersteller und beschreibt Anforderungen an Geräte, Schutzsysteme und Komponenten in explosionsgefährdeten Bereichen. Sie definiert die Voraussetzungen für die CE-Kennzeichnung und regelt Konformitätsbewertungsverfahren. Eigenentwicklungen fallen ebenso unter diese Richtlinie wie serienmäßig gefertigte Maschinen.
Die ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG wiederum adressiert Betreiber. Sie verpflichtet zur Gefährdungsbeurteilung und fordert ein Explosionsschutzdokument, das unter anderem die Zoneneinteilung, technische Schutzmaßnahmen und die sichere Gestaltung der Arbeitsmittel nachweist. Unsere Beratung hilft Ihnen dabei, diese Anforderungen effizient und rechtssicher umzusetzen.
Unsere Arbeitsweise: Strukturiert, nachvollziehbar, normgerecht
Als technischer Dienstleister begleiten wir Sie Schritt für Schritt bei der Umsetzung der ATEX-Vorgaben. Ein zentraler Bestandteil des Explosionsschutzes ist die Einteilung in sogenannte Ex-Zonen. Je nach Häufigkeit des Auftretens einer explosionsfähigen Atmosphäre werden Gase (Zonen 0–2) und Stäube (Zonen 20–22) systematisch bewertet. Diese Klassifikation bildet die Grundlage für die Risikobeurteilung.
Im Rahmen dieser Beurteilung entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen ein Explosionsschutzkonzept, identifizieren potenzielle Zündquellen und legen geeignete Schutzmaßnahmen fest. Dabei berücksichtigen wir harmonisierte Normen wie DIN EN 1127-1 oder DIN EN ISO 80079-36, um den Stand der Technik einzuhalten und Rechtssicherheit zu schaffen.
Auch bei der Erstellung normgerechter Betriebsanleitungen stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Neben den Anforderungen der Maschinenrichtlinie fordert die ATEX-Richtlinie spezifische Angaben – etwa zu zulässigen Einsatzbereichen, Kennzeichnungen, elektrischen Grenzwerten und sicherheitsrelevanten Hinweisen.
Ihr Nutzen
Als spezialisierter Dienstleister im Bereich Explosionsschutz profitieren Sie bei uns von praxisnaher Beratung, technischer Expertise und rechtssicherer Umsetzung. Sie vermeiden nicht nur Risiken – Sie sorgen auch aktiv für den Schutz Ihrer Mitarbeitenden und sichern die Betriebssicherheit Ihrer Anlagen.

