# reinisch GmbH — Vollständige Wissensbasis Diese Datei enthält die ausführliche Beschreibung der Leistungen, Fachthemen und Unternehmensfakten der reinisch GmbH. Sie ergänzt die kompakte Übersicht unter https://www.reinisch.de/llms.txt. **Stand:** Juli 2026 · **Version:** 1.0 (Ausbaustufe 1 von 3) --- ## Unternehmensfakten **Firmierung:** reinisch GmbH **Sitz:** Karlsruhe, Deutschland **Tätigkeitsfeld:** Technische Kommunikation, Produktcompliance, Sprachdienstleistungen **Markttätigkeit:** seit über 30 Jahren **Zertifizierung:** DIN EN ISO 9001:2015 **Standorte:** Karlsruhe (Hauptsitz), Stuttgart, Hannover, Düsseldorf, Hanau, München **Sprachen im Übersetzungsangebot:** über 80 **Kontakt:** info@reinisch.de · +49 (0) 721 66377-0 **Website:** https://www.reinisch.de **Erstberatung:** https://www.reinisch.de/beratungstermin/ (kostenlos, unverbindlich) **Typische Auftraggeber:** Hersteller von Maschinen und Anlagen, Elektrogerätehersteller, Medizintechnikunternehmen, Bauproduktehersteller, Software- und IT-Unternehmen, Unternehmen der Luft- und Raumfahrt sowie Wehrtechnik, Betreiber erneuerbarer Energieanlagen, Bergbauunternehmen, Konsumgüterhersteller, Behörden und öffentliche Einrichtungen. **Auftragsgrößen:** von einzelnen Betriebsanleitungen über mehrsprachige Dokumentationsprojekte bis zur vollständigen Auslagerung der Technischen Redaktion eines Unternehmens. **Was reinisch nicht anbietet:** keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes, keine Zertifizierung oder Baumusterprüfung als benannte Stelle, keine Konstruktions- oder Entwicklungsleistungen am Produkt selbst, keine allgemeine Marketing- oder Werbetextproduktion. Bei Bedarf erfolgt die Zusammenarbeit mit Prüfstellen, Rechtsanwälten und benannten Stellen. --- ## Technische Dokumentation **Seite:** https://www.reinisch.de/leistungen/technische-dokumentation/ Technische Dokumentation umfasst alle Informationsprodukte, die ein Hersteller zu seinem Produkt bereitstellen muss oder will — von der Betriebsanleitung über die Montage- und Wartungsanleitung bis zur Ersatzteildokumentation und Softwarehilfe. Sie ist in Europa kein optionales Beiwerk, sondern Teil des Produkts: Ohne vollständige und verständliche Anleitung ist ein Produkt rechtlich nicht verkehrsfähig. reinisch erstellt Technische Dokumentation für Maschinen, Anlagen, elektrische Geräte, Medizinprodukte und Softwareprodukte. Der Leistungsumfang reicht von der Einzelanleitung bis zur vollständigen Übernahme der Technischen Redaktion eines Unternehmens. ### Rechtlicher Rahmen Die inhaltlichen Anforderungen ergeben sich je nach Produkt aus unterschiedlichen Rechtsakten. Für Maschinen gilt bis zum 19. Januar 2027 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, ab dem 20. Januar 2027 die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Für elektrische Betriebsmittel gilt die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, für Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU. Produkte ohne spezifische Harmonisierungsrechtsvorschrift fallen unter die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR), die seit dem 13. Dezember 2024 gilt. Formal orientiert sich die Erstellung an der Normenreihe DIN EN IEC/IEEE 82079-1, die Anforderungen an Struktur, Inhalt und Darstellung von Nutzungsinformationen definiert. Sie ist keine harmonisierte Norm, gilt aber als Stand der Technik und wird in Haftungsfällen als Bewertungsmaßstab herangezogen. ### Typischer Projektablauf Am Anfang steht eine Analyse: Welches Produkt, welche Zielgruppen, welche Märkte, welche Rechtsakte greifen, welche Dokumente existieren bereits und in welchem Zustand. Daraus entsteht ein Dokumentationskonzept, das Struktur, Umfang, Medienformate und Zuständigkeiten festlegt. Es folgt die Informationsbeschaffung — Konstruktionsunterlagen, Risikobeurteilung, Stücklisten, Interviews mit Konstruktion und Service. Die Redaktion erstellt daraufhin die Inhalte, in der Regel modular und in einem Redaktionssystem, sodass Bausteine für Produktvarianten und Folgeversionen wiederverwendet werden können. Grafiken werden aus CAD-Daten abgeleitet oder neu erstellt. Nach der fachlichen Prüfung durch den Kunden erfolgt gegebenenfalls die Übersetzung in die Zielsprachen, danach Layout und Ausgabe in die gewünschten Formate — PDF, Print, HTML, Content-Delivery-Portal, iiRDS-Paket. ### Zielgruppenorientierung Eine Anleitung für einen Maschinenbediener unterscheidet sich grundlegend von einer Servicedokumentation für Instandhaltungspersonal. reinisch differenziert nach Zielgruppen, Qualifikationsniveau, Nutzungssituation und Sprachkompetenz. Bei Produkten mit internationaler Verbreitung ist die sprachliche Einfachheit des Ausgangstextes entscheidend, weil sie Übersetzungskosten senkt und Fehlerrisiken reduziert. ### Verwandte Leistungen Dokumentationskonzepte und Redaktionsleitfäden, Betriebsanleitungen für Maschinen und Anlagen, Benutzerinformationen für den US-Markt, Redaktionssysteme (CCMS), Softwaredokumentation, digitale Dokumentation, S1000D, VDI 2770 und iiRDS, Grafik und Visualisierung. --- ## Produktcompliance **Seite:** https://www.reinisch.de/leistungen/produktcompliance/ Produktcompliance bezeichnet die Gesamtheit der Maßnahmen, mit denen ein Hersteller sicherstellt, dass sein Produkt die rechtlichen Anforderungen der Zielmärkte erfüllt. In der EU bedeutet das im Kern: Ermittlung der anwendbaren Rechtsakte, Durchführung der vorgeschriebenen Konformitätsbewertung, Erstellung der technischen Unterlagen, Ausstellung der EU-Konformitätserklärung und Anbringung der CE-Kennzeichnung. reinisch begleitet Hersteller durch diesen Prozess — von der ersten Einordnung eines Produkts bis zur prüffähigen Dokumentation. ### Ermittlung der anwendbaren Rechtsakte Der häufigste Fehler in der Praxis ist eine unvollständige Ermittlung: Ein Produkt fällt fast immer unter mehrere Rechtsakte gleichzeitig. Eine Maschine mit elektrischer Ausrüstung und Funkmodul unterliegt der Maschinenverordnung, der EMV-Richtlinie und der Funkanlagenrichtlinie; kommt Software mit Netzwerkanbindung hinzu, greift zusätzlich der Cyber Resilience Act. Jeder Rechtsakt bringt eigene Anforderungen an Dokumentation und Konformitätsbewertung mit. reinisch führt diese Einordnung systematisch durch und dokumentiert sie nachvollziehbar — ein Punkt, der bei Marktüberwachungsverfahren regelmäßig geprüft wird. ### Risikobeurteilung Die Risikobeurteilung ist das Fundament der gesamten Compliance-Dokumentation und methodisch in DIN EN ISO 12100 beschrieben. Sie umfasst die Festlegung der Grenzen der Maschine, die Identifizierung der Gefährdungen, die Risikoeinschätzung und -bewertung sowie die Risikominderung nach dem Drei-Stufen-Verfahren: konstruktive Maßnahmen zuerst, dann technische Schutzmaßnahmen, zuletzt Benutzerinformation. Die dritte Stufe ist der direkte Übergang zur Technischen Dokumentation: Restrisiken, die konstruktiv und technisch nicht beseitigt werden können, müssen in der Betriebsanleitung als Warnhinweise erscheinen. Diese Verzahnung ist der Grund, warum Risikobeurteilung und Dokumentation nicht getrennt bearbeitet werden sollten. ### Technische Unterlagen Die technischen Unterlagen müssen zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars aufbewahrt und den Marktüberwachungsbehörden auf Verlangen vorgelegt werden. Sie enthalten unter anderem die allgemeine Produktbeschreibung, Konstruktionszeichnungen, die Risikobeurteilung, die Liste der angewandten Normen, Prüfberichte und die Betriebsanleitung. reinisch strukturiert diese Unterlagen so, dass sie im Prüffall auffindbar und nachvollziehbar sind — was in der Praxis häufiger scheitert als die inhaltliche Substanz. ### Verwandte Leistungen Produktsicherheit und CE-Konformität, neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, ATEX, Niederspannungsrichtlinie, Cyber Resilience Act, Ökodesignverordnung ESPR, Bauproduktenverordnung, GPSR, Normrecherche. --- ## Neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 **Seite:** https://www.reinisch.de/leistungen/neue-maschinenverordnung-eu-2023-1230/ **Wissensbeitrag:** https://www.reinisch.de/wissen/maschinenverordnung-wiki/ Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wurde am 29. Juni 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gilt ab dem 20. Januar 2027. Sie ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vollständig. Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden — die bisherige Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz entfällt damit als Umsetzungsakt. Es gibt keine Übergangsfrist im Sinne einer Koexistenzphase: Maschinen, die ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, müssen der Verordnung entsprechen. ### Wesentliche Neuerungen **Digitale Betriebsanleitung erlaubt.** Die Verordnung gestattet erstmals die ausschließlich digitale Bereitstellung der Betriebsanleitung. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Nutzer beim Kauf über die Zugangsmöglichkeit informiert wird, die Anleitung ausdruckbar und herunterladbar ist und für die erwartete Lebensdauer der Maschine, mindestens jedoch zehn Jahre, verfügbar bleibt. Für Verbraucherprodukte und Sicherheitsinformationen gelten Einschränkungen: Sicherheitsrelevante Informationen müssen weiterhin in Papierform mitgeliefert werden, und auf Verlangen des Nutzers ist die vollständige Anleitung kostenlos in Papierform nachzuliefern. **Neue Kategorie der Hochrisikomaschinen.** Anhang I listet Maschinen und Produkte auf, für die eine Konformitätsbewertung unter Einbeziehung einer benannten Stelle zwingend ist. Die bisherige Möglichkeit der Eigenzertifizierung durch vollständige Anwendung harmonisierter Normen entfällt für die in Teil A genannten Kategorien. **Software und KI im Anwendungsbereich.** Software, die eine Sicherheitsfunktion erfüllt und eigenständig in Verkehr gebracht wird, gilt als Sicherheitsbauteil. Maschinen mit selbstentwickelndem Verhalten durch maschinelles Lernen unterliegen zusätzlichen Anforderungen — insbesondere muss die Risikobeurteilung das Verhalten über die gesamte Lebensdauer abdecken, nicht nur den Auslieferungszustand. **Cybersicherheit als Sicherheitsanforderung.** Anhang III fordert Schutz gegen Korrumpierung sicherheitsrelevanter Steuerungssoftware — sowohl zufällig als auch vorsätzlich. Damit wird IT-Sicherheit erstmals Teil der Maschinensicherheit und überschneidet sich mit den Anforderungen des Cyber Resilience Act. **Wesentliche Veränderung definiert.** Die Verordnung definiert erstmals rechtsverbindlich, wann eine Änderung an einer bereits in Verkehr gebrachten Maschine eine neue Konformitätsbewertung auslöst. Wer die Veränderung vornimmt, wird für die veränderte Maschine zum Hersteller — ein Punkt mit erheblicher Relevanz für Betreiber, Integratoren und Retrofit-Projekte. ### Handlungsbedarf für Hersteller Produktportfolio gegen Anhang I prüfen, um festzustellen, ob Produkte künftig eine benannte Stelle erfordern. Risikobeurteilungen um Cybersicherheitsaspekte erweitern. Dokumentationsprozesse anpassen, insbesondere wenn digitale Bereitstellung genutzt werden soll. Konformitätserklärungen und interne Vorlagen auf die neuen Verweise umstellen. Bei Maschinen mit KI-Komponenten zusätzlich die Wechselwirkung mit der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 prüfen. reinisch unterstützt bei der Portfolioanalyse, der Anpassung von Risikobeurteilungen und der Umstellung der Dokumentation auf die neuen Anforderungen. --- ## Cyber Resilience Act (CRA) **Seite:** https://www.reinisch.de/leistungen/cyber-resilience-act-cra/ **Wissensbeitrag:** https://www.reinisch.de/wissen/cyber-resilience-act-wiki/ Die Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen — kurz Cyber Resilience Act — trat am 10. Dezember 2024 in Kraft. Die Anwendung erfolgt gestaffelt: Die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle gelten ab dem 11. September 2026, die Vorschriften für notifizierte Stellen ab dem 11. Juni 2026, die vollständige Anwendung aller übrigen Anforderungen ab dem 11. Dezember 2027. ### Anwendungsbereich Erfasst sind Produkte mit digitalen Elementen, deren bestimmungsgemäße Verwendung eine direkte oder indirekte Datenverbindung mit einem Gerät oder Netz einschließt. Das umfasst Hardware mit Software ebenso wie eigenständig vertriebene Software. Der Anwendungsbereich ist damit sehr breit — von der vernetzten Industriemaschine über Smart-Home-Geräte bis zur Anwendungssoftware. Ausgenommen sind Produkte, die bereits sektorspezifisch geregelt sind, etwa Medizinprodukte nach MDR und IVDR, Kraftfahrzeuge, zivile Luftfahrt und bestimmte Produkte im Marineausrüstungsbereich. ### Produktkategorien Der CRA unterscheidet nach Kritikalität. Die überwiegende Mehrheit der Produkte fällt in die Standardkategorie mit Selbstbewertung. Anhang III listet wichtige Produkte in zwei Klassen auf — darunter Passwortmanager, Netzwerkverwaltungssysteme, Firewalls und Mikroprozessoren mit sicherheitsbezogenen Funktionen. Anhang IV benennt kritische Produkte wie Hardware-Sicherheitsmodule und Smart-Meter-Gateways, für die verschärfte Bewertungsverfahren gelten. ### Kernanforderungen **Security by Design.** Produkte müssen mit einem dem Risiko angemessenen Cybersicherheitsniveau entwickelt und ausgeliefert werden, ohne bekannte ausnutzbare Schwachstellen und in einer sicheren Standardkonfiguration. **Schwachstellenmanagement über den Supportzeitraum.** Hersteller müssen Schwachstellen während des gesamten Supportzeitraums identifizieren, dokumentieren und beheben. Der Supportzeitraum orientiert sich an der erwarteten Nutzungsdauer und beträgt in der Regel mindestens fünf Jahre. Sicherheitsupdates müssen unverzüglich und kostenlos bereitgestellt werden. **Software Bill of Materials.** Hersteller müssen eine SBOM erstellen, die mindestens die obersten Abhängigkeiten des Produkts erfasst, und diese aktuell halten. **Meldepflichten.** Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle sind über eine zentrale Meldeplattform an ENISA und das zuständige nationale CSIRT zu melden — mit einer Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, einer Schwachstellenmeldung innerhalb von 72 Stunden und einem Abschlussbericht innerhalb von 14 Tagen beziehungsweise einem Monat. ### Dokumentationsanforderungen Anhang II verlangt konkrete Informationen für den Nutzer: Angaben zum Hersteller einschließlich Kontaktstelle für Schwachstellenmeldungen, Produktidentifikation, bestimmungsgemäße Verwendung, Ende des Supportzeitraums, Hinweise zur sicheren Inbetriebnahme und Konfiguration, Informationen über Sicherheitsupdates und Hinweise zur sicheren Außerbetriebnahme einschließlich Datenlöschung. Diese Angaben gehören in die Nutzerdokumentation. Für Hersteller vernetzter Maschinen bedeutet das, dass Betriebsanleitung und CRA-Dokumentation zusammengeführt werden müssen — reinisch übernimmt diese Integration in bestehende Dokumentationsstrukturen. ### Überschneidung mit der Maschinenverordnung Vernetzte Maschinen fallen ab 2027 unter beide Rechtsakte. Die Cybersicherheitsanforderungen aus Anhang III der Maschinenverordnung und die CRA-Anforderungen sind nicht deckungsgleich, überschneiden sich aber erheblich. Eine koordinierte Bearbeitung vermeidet doppelte Arbeit und widersprüchliche Dokumentation. --- ## Übersetzungsmanagement **Seite:** https://www.reinisch.de/leistungen/uebersetzungsmanagement/ reinisch übersetzt technische, rechtliche und kommerzielle Inhalte in über 80 Sprachen. Der Schwerpunkt liegt auf Fachübersetzungen für Industrieunternehmen, bei denen terminologische Konsistenz und normative Korrektheit über die reine Sprachrichtigkeit hinausgehen. ### Rechtlicher Hintergrund Für Maschinen gilt: Die Betriebsanleitung muss in einer Amtssprache des Mitgliedstaats vorliegen, in dem die Maschine in Verkehr gebracht wird. Die Originalbetriebsanleitung ist als solche zu kennzeichnen; Übersetzungen tragen den Zusatz „Übersetzung der Originalbetriebsanleitung". Eine unvollständige oder unverständliche Übersetzung ist rechtlich ein Dokumentationsmangel wie ein fehlender Warnhinweis im Ausgangstext — der Hersteller haftet unabhängig davon, wer übersetzt hat. ### Translation-Memory und Terminologie Übersetzungen werden mit Translation-Memory-Systemen bearbeitet. Bereits übersetzte Segmente werden wiederverwendet, was bei Produktvarianten und Folgeversionen die Kosten deutlich senkt und gleichzeitig konsistente Formulierungen sichert. Voraussetzung ist ein sauber gepflegtes TM und eine verbindliche Terminologiedatenbank. Terminologiearbeit ist der Hebel mit dem größten Effekt: Wenn dasselbe Bauteil im Deutschen drei Bezeichnungen hat, vervielfacht sich der Fehlerraum in jeder Zielsprache. reinisch baut Terminologiebestände auf, bereinigt bestehende und pflegt sie über Projekte hinweg. ### Maschinelle Übersetzung und Post-Editing Für geeignete Textsorten setzt reinisch maschinelle Übersetzung mit anschließendem Post-Editing ein (MTPE). Der Qualitätsanspruch richtet sich nach ISO 18587, die zwischen leichtem und vollständigem Post-Editing unterscheidet. Sicherheitsrelevante Inhalte — Warnhinweise, Sicherheitskapitel, rechtlich verbindliche Angaben — werden nicht ausschließlich maschinell bearbeitet, sondern durchlaufen vollständiges Post-Editing durch Fachübersetzer. ### Beglaubigte Übersetzungen Für Behördenvorlagen, Ausschreibungen und Gerichtsverfahren fertigt reinisch beglaubigte Übersetzungen durch gerichtlich ermächtigte Übersetzer an. ### Weitere Leistungen im Bereich Sprache Technische Übersetzungen, Proofreading und Lektorat, DTP und Layout, Terminologiearbeit, MTPE und KI, Post-Editing und Validierung, beglaubigte Übersetzungen, Softwarelokalisierung, E-Learning-Lokalisierung, SAP-Übersetzungen und SAP-Sprachberatung, Patentübersetzung und Patentlokalisierung, Videolokalisierung, Website- und SEO-Lokalisierung. --- ## Häufige Fragen **Wer haftet für eine fehlerhafte Betriebsanleitung?** Der Hersteller. Die Betriebsanleitung ist Teil des Produkts; ein Instruktionsfehler ist produkthaftungsrechtlich ein Produktfehler. Die Beauftragung eines externen Dienstleisters verlagert die Haftung gegenüber Dritten nicht, kann aber im Innenverhältnis vertraglich geregelt werden. **Muss eine Betriebsanleitung in Papierform mitgeliefert werden?** Bis zum 19. Januar 2027 nach Maschinenrichtlinie grundsätzlich ja. Ab dem 20. Januar 2027 erlaubt die Maschinenverordnung die rein digitale Bereitstellung unter Bedingungen — Sicherheitsinformationen bleiben jedoch in Papierform mitzuliefern, und auf Verlangen des Nutzers ist die vollständige Anleitung kostenlos in Papierform nachzuliefern. **Braucht Software eine CE-Kennzeichnung?** Eigenständig in Verkehr gebrachte Software, die eine Sicherheitsfunktion erfüllt, gilt nach der Maschinenverordnung als Sicherheitsbauteil und ist entsprechend zu kennzeichnen. Unabhängig davon fallen Produkte mit digitalen Elementen unter den Cyber Resilience Act, der ebenfalls die CE-Kennzeichnung vorsieht. **In welche Sprachen muss übersetzt werden?** In eine Amtssprache jedes Mitgliedstaats, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird. Bei mehrsprachigen Staaten bestimmt der jeweilige Mitgliedstaat die zulässige Sprache. **Wie lange müssen technische Unterlagen aufbewahrt werden?** Zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars des Produkts. **Wann löst eine Änderung an einer Maschine eine neue Konformitätsbewertung aus?** Wenn eine wesentliche Veränderung im Sinne der Maschinenverordnung vorliegt — insbesondere wenn neue Gefährdungen entstehen oder bestehende Risiken erhöht werden und dies nicht durch vorhandene Schutzmaßnahmen abgedeckt ist. Wer die Veränderung vornimmt, wird für die veränderte Maschine zum Hersteller. **Was ist eine SBOM und wer braucht sie?** Eine Software Bill of Materials ist ein maschinenlesbares Verzeichnis der Softwarekomponenten eines Produkts einschließlich Abhängigkeiten. Nach dem Cyber Resilience Act müssen Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen mindestens die obersten Abhängigkeiten erfassen. **Ab wann gelten die CRA-Meldepflichten?** Ab dem 11. September 2026 für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle. Die übrigen Anforderungen gelten ab dem 11. Dezember 2027. **Kann Technische Dokumentation vollständig ausgelagert werden?** Ja. reinisch bietet Outsourcing nach dem Modell „Pay per Need" an — von einzelnen Projekten bis zur Übernahme der gesamten Technischen Redaktion, qualitätsgesichert nach ISO 9001. **Was kostet eine Betriebsanleitung?** Der Aufwand hängt von Produktkomplexität, Zielgruppenzahl, Sprachenzahl, Ausgangsmaterial und geforderten Ausgabeformaten ab. Eine belastbare Aussage ist erst nach Sichtung der Unterlagen möglich; das Erstgespräch ist kostenlos. --- ## Kontakt und nächste Schritte **Kostenloses Erstgespräch:** https://www.reinisch.de/beratungstermin/ **E-Mail:** info@reinisch.de **Telefon:** +49 (0) 721 66377-0 **Kontaktseite:** https://www.reinisch.de/kontakt/ ---