Betriebsanleitungen für Maschinen und Anlagen – rechtssicher, normgerecht, zielgruppengerecht
Für Maschinen und Anlagen sind Betriebsanleitungen gesetzlich vorgeschrieben – bisher durch die Maschinenrichtlinie und ab Januar 2027 durch die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Zusätzlich bestehen Anforderungen im Zusammenhang mit der CE-Konformitätserklärung: Diese darf erst ausgestellt werden, wenn eine Betriebsanleitung vorliegt.
Die Basis für jede Betriebsanleitung ist die Risikobeurteilung, da alle darin identifizierten Restgefahren in der Anleitung beschrieben werden müssen (siehe auch „Risikobeurteilung“).
Inhalt und Form einer Betriebsanleitung sind durch Normen und Richtlinien festgelegt. Für Maschinen ist insbesondere die DIN EN ISO 20607 „Sicherheit von Maschinen – Betriebsanleitung – Allgemeine Gestaltungsgrundsätze“ eine harmonisierte Norm mit klaren inhaltlichen Vorgaben. Ergänzend gibt auch die DIN EN IEC/IEEE 82079-1 wertvolle Hinweise, die zu beachten sind.
Vorgaben für den Inhalt der Betriebsanleitung
Es gibt zahlreiche Quellen, die den Inhalt einer Betriebsanleitung regeln. Wichtige Grundlagen sind:
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Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (ehemals Maschinenrichtlinie) – verbindlich ab 01/2027, laut EU-Leitfaden (Edition 2.3, April 2024) jedoch schon heute für Dokumentationen anwendbar
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Weitere Richtlinien wie EMV-Richtlinie oder Druckgeräterichtlinie
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DIN EN ISO 20607:2019-10 – Sicherheit von Maschinen – Betriebsanleitung – Allgemeine Gestaltungsgrundsätze
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DIN EN IEC/IEEE 82079-1
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ISO 12100 – Risikobeurteilung und Risikominderung
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Produktspezifische Normen
Vorgaben für die Montageanleitung von unvollständigen Maschinen
Die Maschinenverordnung macht klare Vorgaben für die Inhalte von Montageanleitungen für unvollständige Maschinen. Besonders wichtig – zwei Zielgruppen müssen berücksichtigt werden:
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Diejenigen, die die unvollständige Maschine in eine vollständige Maschine integrieren, so dass die Maschine alle Sicherheitsanforderungen erfüllt.
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Diejenigen, die die unvollständige Maschine später im Betrieb nutzen. Dieser Teil ist in die Betriebsanleitung der vollständigen Maschine aufzunehmen.
Lieferform der Betriebsanleitung oder der Montageanleitung
Die Betriebs- oder Montageanleitung für Maschinen muss nicht mehr zwingend in Papierform bereitgestellt werden, wie es die Maschinenrichtlinie vorschrieb. Die Maschinenverordnung eröffnet die Möglichkeit zur digitalen Bereitstellung – ein Ansatz, der Kosten senken und Prozesse vereinfachen kann.
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